VERSICHERER KANN KEINE PSYCHIATRISCHE THERAPIE VERLANGEN
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6. Mai 2020
Ein Versicherer, der bereits Leistungen aus einem BUZ-Versicherungsvertrag erbringt, kann vom Versicherungsnehmer keine psychiatrische Therapie verlangen, es sei denn, dies ist vertraglich eindeutig so geregelt.
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.10.2006 – 5 W 258/06 -78