
Rechtsanwalt Wilfried Deisser Ihr Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht
- Zertifiziert
- 20 Jahre Erfahrung
- Gegner-Expertise
- Persönliche Betreuung

Das macht mich zum BU-Spezialisten

Zertifiziert
Für die Prüfung (und Bescheidung) von
BU‐Leistungsanträgen umfangreich
ausgebildet und zertifiziert.
Zertifikat anzeigen

20 Jahre Erfahrung
Über 20 Jahre fast ausschließlich im Bereich
Berufsunfähigkeit (BU) tätig.
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Gegner Expertise
Über 10 Jahre bei BU‐Versicherern tätig
mit Erfahrung in über 1.500 BU‐Fällen:
Tätigkeit im Bereich Antrag auf
Berufsunfähigkeitsleistungen und
Betreuung von BU‐Klageverfahren der Versicherer

Persönliche Betreung
Persönliche Betreuung durch
einen festen Ansprechpartner
von A (Antrag) bis Z (Klageverfahren).
Ich verfüge über ein Netzwerk
aus medizinischen und berufskundlichen
Gutachtern.
Tätigkeitsschwerpunkte
Der Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
Wenn Sie berufsunfähig geworden sind oder eine Berufsunfähigkeit absehbar ist, sollte Sie dies Ihrem Versicherer unverzüglich schriftlich mitteilen.
Der Versicherer wird dann meist einen sehr umfangreichen Fragebogen an Sie verschicken, in welchem Sie vor allem genaue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer beruflichen Situation machen müssen.
Erfahrungsgemäß sind bereits viele Versicherte in dieser Situation überfordert und verunsichert. Es ist tatsächlich so, dass bereits beim Ausfüllen des Antrags selbst scheinbar „harmlose“ Angaben und Auskünfte Ihre Leistungsansprüche gefährden können. Auf die von Ihnen gemachten Angaben wird man Sie während des gesamten Leistungsprüfungsverfahrens und auch noch in einem möglichen späteren Klageverfahren „festnageln“.
Die Einschaltung eines Spezialisten ist also bereits zu diesem Zeitpunkt empfehlenswert.
Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Wenn Sie den Leistungsantrag eingereicht haben, wird der Versicherer zuerst prüfen, ob Sie bei Vertragsabschluss die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. Dies insbesondere denn. wenn der Vertrag jünger als zehn Jahre ist.
Aufgrund dieser Prüfung gelingt es den Versicherern meistens bereits über 30% der Anträge abzulehnen, indem sie den Antragstellern vorwerfen, dass sie bei Vertragsabschluss nicht genauestens über ihren Gesundheitszustand informiert haben.
Für die Prüfung der Anzeigepflicht wir der Versicherer voraussichtlich alle Ärzte und Krankenhäuser anfragen, die Sie in der Gegenwart behandeln und im für die Anzeigepflichtprüfung relevanten Zeitraum in der Vergangenheit behandelt haben. Zudem erfolgen auch Anfragen bei der Krankenkasse (Krankenversicherung), Sozialversicherung, etc.
Die Begutachtung
Wenn der Versicherer Ihnen keine Verletzung der Anzeigepflicht nachweisen konnte, wird er prüfen, ob Sie berufsunfähig im Sinne der geltenden vertraglichen Bedingungen sind.
Hierfür muss vor allem Ihre gesundheitliche Situation abgeklärt werden. Nur selten verlassen sich die Versicherungen hierbei auf die Angaben und Einschätzungen der behandelnden Ärzte.
In den meisten Fällen wird der Versicherer Sie zu Gutachtern schicken, welche vom Versicherer beauftragt und bezahlt werden. Dies ist nach unseren Erfahrungen insbesondere bei psychischen Erkrankungen der Fall, welche in den letzten Jahren stark zugenommen haben.
Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt
Wurde Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente von Ihrer Versicherung abgelehnt? Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Ablehnungen oft zu Unrecht erfolgen und rechtlich nicht haltbar sind.
Häufig werden die Leistungen von den Versicherern mit der Begründung abgelehnt, dass bereits bei Beantragung der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes gemacht wurden. Der Versicherer spricht dann einen Rücktritt vom Vertrag aus oder erklärt schlimmstenfalls die Anfechtung des ganzen Vertrags. In beiden Fällen verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und werden voraussichtlich aufgrund Ihrer derzeitigen Erkrankung keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen.
Was Mandanten sagen

Ich kann Herrn Rechtsanwalt Deisser nur weiterempfehlen. Er hat früher selber bei Versicherungen gearbeitet und hat daher genau gewusst, was zu tun ist, um schnell ein gutes Ergebnis zu erreichen. Meine BU-Rente wurde bewilligt. Vielen Dank für die tolle und persönliche Unterstützung!
Markus R.
Marketing Head

Herr Deisser hat mein Mandat in schier aussichtsloser Situation übernommen und mit professionellem Fleiß und viele Energie den Prozess zu einem für mich optimalen Ende geführt. Danke Herr Deisser!
Birgit D.
HR-Managerin

Herr Rechtsanwalt Deisser hat mich bei der Beantragung meiner BU-Rente fachlich unterstützt. Es lief alles problemlos. Man wurde innerhalb von 24 Stunden über Nachrichten des Versicherers informiert. Emails wurden noch am selben Tag beantwortet. Der Versicherer hat meine BU zu 100% anerkannt! Ich kann die Kanzlei nur empfehlen.
Matthias H.
Apotheker
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