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ÄRZTLICHER NACHWEIS EINER KRANKHEIT

Bei einer Krankheit, die gerade durch das Fehlen naturwissenschaftlich gewonnener Untersuchungsbefunde charakterisiert wird, kann der ärztliche Nachweis der Erkrankung auch dadurch geführt werden, dass ein Arzt seine Diagnose auf die Beschwerdeschilderung des Patienten stützt. Der Nachweis einer Krankheit im Sinne von § 2 Nr. 1 BB-BUZ braucht nicht in Befunden der Apparatemedizin oder der sonstigen Zusatzdiagnostik zu bestehen. Ansonsten könnten auch alle affektiven Störungen (z.B. depressive Erkrankungen, Depressionen) oder alle Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis (z.B. Schizophrenie) nicht mehr diagnostiziert werden.

BGH, Urteil vom 14.04.1999 – IV ZR 289/97

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