Rechtsanwalt Wilfried Deisser Ihr Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht

Rechtsanwalt Wilfried Deisser Ihr Spezialist für Berufsunfähigkeitsversicherungsrecht


  • Zertifiziert
  • 20 Jahre Erfahrung
  • Gegner-Expertise
  • Persönliche Betreuung
deisser

Das macht mich zum BU-Spezialisten

Zertifiziert

Zertifiziert

Für die Prüfung (und Bescheidung) von
BU‐Leistungsanträgen umfangreich
ausgebildet und zertifiziert.
Zertifikat anzeigen

20 Jahre Erfahrung

20 Jahre Erfahrung

Über 20 Jahre fast ausschließlich im Bereich
Berufsunfähigkeit (BU) tätig.
mehr über Rechtsanwalt DeisserListe unserer Gegner anzeigen

Gegner Expertise

Gegner Expertise

Über 10 Jahre bei BU‐Versicherern tätig
mit Erfahrung in über 1.500 BU‐Fällen:
Tätigkeit im Bereich Antrag auf
Berufsunfähigkeitsleistungen und
Betreuung von BU‐Klageverfahren der Versicherer

Persönliche Betreung

Persönliche Betreung

Persönliche Betreuung durch
einen festen Ansprechpartner
von A (Antrag) bis Z (Klageverfahren).
Ich verfüge über ein Netzwerk
aus medizinischen und berufskundlichen
Gutachtern.

Tätigkeitsschwerpunkte

Der Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit

Wenn Sie berufsunfähig geworden sind oder eine Berufsunfähigkeit absehbar ist, sollte Sie dies Ihrem Versicherer unverzüglich schriftlich mitteilen.

Der Versicherer wird dann meist einen sehr umfangreichen Fragebogen an Sie verschicken, in welchem Sie vor allem genaue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer beruflichen Situation machen müssen.

Erfahrungsgemäß sind bereits viele Versicherte in dieser Situation überfordert und verunsichert. Es ist tatsächlich so, dass bereits beim Ausfüllen des Antrags selbst scheinbar „harmlose“ Angaben und Auskünfte Ihre Leistungsansprüche gefährden können. Auf die von Ihnen gemachten Angaben wird man Sie während des gesamten Leistungsprüfungsverfahrens und auch noch in einem möglichen späteren Klageverfahren „festnageln“.

Die Einschaltung eines Spezialisten ist also bereits zu diesem Zeitpunkt empfehlenswert.

Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht

Wenn Sie den Leistungsantrag eingereicht haben, wird der Versicherer zuerst prüfen, ob Sie bei Vertragsabschluss die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt haben. Dies insbesondere denn. wenn der Vertrag jünger als zehn Jahre ist.

Aufgrund dieser Prüfung gelingt es den Versicherern meistens bereits über 30% der Anträge abzulehnen, indem sie den Antragstellern vorwerfen, dass sie bei Vertragsabschluss nicht genauestens über ihren Gesundheitszustand informiert haben.

Für die Prüfung der Anzeigepflicht wir der Versicherer voraussichtlich alle Ärzte und Krankenhäuser anfragen, die Sie in der Gegenwart behandeln und im für die Anzeigepflichtprüfung relevanten Zeitraum in der Vergangenheit behandelt haben. Zudem erfolgen auch Anfragen bei der Krankenkasse (Krankenversicherung), Sozialversicherung, etc.

Die Begutachtung

Wenn der Versicherer Ihnen keine Verletzung der Anzeigepflicht nachweisen konnte, wird er prüfen, ob Sie berufsunfähig im Sinne der geltenden vertraglichen Bedingungen sind.

Hierfür muss vor allem Ihre gesundheitliche Situation abgeklärt werden. Nur selten verlassen sich die Versicherungen hierbei auf die Angaben und Einschätzungen der behandelnden Ärzte.

In den meisten Fällen wird der Versicherer Sie zu Gutachtern schicken, welche vom Versicherer beauftragt und bezahlt werden. Dies ist nach unseren Erfahrungen insbesondere bei psychischen Erkrankungen der Fall, welche in den letzten Jahren stark zugenommen haben.

Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente abgelehnt

Wurde Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente von Ihrer Versicherung abgelehnt? Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Ablehnungen oft zu Unrecht erfolgen und rechtlich nicht haltbar sind.

Häufig werden die Leistungen von den Versicherern mit der Begründung abgelehnt, dass bereits bei Beantragung der Versicherung falsche oder unvollständige Angaben hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes gemacht wurden. Der Versicherer spricht dann einen Rücktritt vom Vertrag aus oder erklärt schlimmstenfalls die Anfechtung des ganzen Vertrags. In beiden Fällen verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und werden voraussichtlich aufgrund Ihrer derzeitigen Erkrankung keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen.

Was Mandanten sagen

Aktuelles

Erfolgsmeldungen aus 2023 und 2024

10.02.2024: Die Dialog Lebensversicherung AG hat die Leistungsansprüche meines Mandanten rückwirkend zum Beginn der Berufsunfähigkeit zu 100% anerkannt. Ich habe den Mandanten im Antragsverfahren vertreten. 06.02.2024: Die Nürnberger Lebensversicherung AG hat die Leistungsansprüche meiner Mandantin wegen Berufsunfähigkeit zu 100% rückwirkend anerkannt. Eine Begutachtung konnte durch ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte vermieden werden. 22.12.2023: Die Alte…
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Prozessquote der BU Versicherer

Im Beobachtungsjahr 2017 haben Versicherer in rund 89% der Fälle das Verfahren gewonnen. Bei den von uns bisher vor Gericht vertretenen Klagefälle wurden lediglich 13% der Verfahren von den Versicherern gewonnen. Unser Erfolgsquote liegt somit bei 87%. https://www.franke-bornberg.de/blog/bu-prozessquote-und-gutachtenhaeufigkeit-ausnahme-oder-regel          
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Berufsunfähigkeit: Hauptursache sind psychische Erkrankungen

Laut Franke und Bornberg sind psychische Erkrankungen die Hauptursache für Berufsunfähigkeit. Auf diese gehen gut 26% der Leistungsfälle zurück. https://www.franke-bornberg.de/blog/bu-was-sind-ursachen-fuer-berufsunfaehigkeit Dies können wir bestätigen, wobei bei ca. 80% der von mir betreuten Mandate Berufsunfähigkeitsleistungen aufgrund psychischer Beschwerden geltend gemacht werden.
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Anschrift

Landsberger Straße 155 80687 München
(Parkmöglichkeiten im Haus)

Telefon

089/96165333

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