Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit
Wenn Sie berufsunfähig geworden sind oder dies absehbar ist, steht Ihnen ein entscheidender Schritt bevor: der Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit (BU). Dieser Prozess kann komplex und herausfordernd sein. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte und erkläre, wie ich Sie dabei unterstützen kann.
Das sollten Sie wissen
Anzeige der Berufsunfähigkeit beim Versicherer
Das Antragsverfahren beginnt damit, dass Sie den BU-Versicherer über Ihre Berufsunfähigkeit informieren. Es ist hilfreich, dabei auch den zuletzt ausgeübten Beruf anzugeben, da die Fragebögen der Versicherer berufsbezogen sind und der Versicherer Ihnen somit gleich den passenden Fragebogen zusenden kann.
Der Fragebogen zum Antrag auf Berufsunfähigkeit
Anschließend erhalten Sie vom Versicherer einen ausführlichen Fragebogen, der häufig über 20 Seiten umfasst. Darin werden unter anderem Fragen zu Ihren gesundheitlichen Beschwerden gestellt, zu den Tätigkeiten, die Sie in Ihrem Beruf ausüben, und dazu, wie sich die Beschwerden auf diese Tätigkeiten auswirken.
Die Tücken des Fragebogens: Genauigkeit ist entscheidend
Der Fragebogen enthält zahlreiche, teils anspruchsvolle Fragen und fordert detaillierte Angaben. Das führt dazu, dass viele Versicherte während des Ausfüllens des Fragebogens aufgeben.
Der vollständig ausgefüllte Fragebogen bildet jedoch die Grundlage für die Entscheidung des Versicherers. Schon scheinbar harmlose Formulierungen oder ungenaue Angaben können schwerwiegende Folgen haben! Ihre Angaben werden während des gesamten Prüfungsverfahrens genau unter die Lupe genommen und könnten später sogar in einem Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden. Deshalb ist es entscheidend, den Antrag mit größter Sorgfalt auszufüllen. Ich unterstütze Sie dabei, Formulierungen präzise zu wählen und mögliche Fallstricke zu umgehen.
Ich bin zertifizierter Fachmann für BU-Leistungsantragsverfahren und habe früher bei BU-Versicherern über 1.500 BU-Anträge bearbeitete und entschieden und ggfls. auch vor Gericht vertreten. Seit 16 Jahren bin ich als selbständiger Rechtsanwalt ausschließlich für Versicherte tätig und weiß aufgrund meiner früheren Tätigkeit genau, welche Angaben gegenüber dem Versicherer entscheidend sind, damit Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
Fehler beim Ausfüllen des Fragebogens können dazu führen, dass die Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit nicht anerkennt, wenn die gemachten Angaben als unplausibel eingestuft werden. Stimmen die Antworten nicht mit den medizinischen Unterlagen überein oder wirken sie widersprüchlich, kann dies die Bearbeitung und Prüfung erheblich verzögern oder sogar dazu führen, dass die Versicherung keine BU-Rente auszahlt.
Welche Unterlagen sollten dem Fragebogen beigefügt werden?
Dem Antrag bzw. Fragebogen sollten möglichst aussagekräftige medizinische Unterlagen beigefügt werden, die die Berufsunfähigkeit belegen, etwa Atteste, Berichte und Arztbriefe von Fachärzten oder dem Hausarzt. Besonders hilfreich sind in der Regel Berichte von Fachärzten sowie Klinikberichte. Genau an diesem Punkt stoßen viele Antragsteller jedoch auf Schwierigkeiten: Wie soll man als Laie wissen, welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind?
Auch hier hilft meine Erfahrung aus der Tätigkeit bei Versicherern enorm weiter. Dadurch kenne ich die Gegenseite genau und weiß, welche medizinischen Unterlagen wichtig und hilfreich sind, damit Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt wird.
Was passiert, nachdem der Fragebogen beim Versicherer eingereicht wurde?
Nach Eingang Ihres Antrags wird der Versicherer den Fragebogen sowie die beigefügten Unterlagen sorgfältig prüfen. Sollte etwas fehlen oder sollten Angaben ungenau oder widersprüchlich sein, wird der Versicherer sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, um weitere Informationen zu erfragen.
Vor-Ort-Besuche bei Selbstständigen: Risiken und Vorsichtsmaßnahmen
Selbstständige müssen häufig mit Vor-Ort-Besuchen durch Mitarbeiter des Versicherers rechnen. Diese Besuche können problematisch sein, da die Mitarbeiter als Zeugen in einem möglichen Gerichtsverfahren auftreten könnten. Ob Sie vertraglich verpflichtet sind, einen solchen Besuch zu akzeptieren, ist in vielen Fällen fraglich. Es ist in jedem Fall ratsam, bei solchen Terminen einen neutralen Zeugen oder einen Experten hinzuzuziehen.
Ich begleite Sie gerne bei diesen Besuchen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und keine nachteiligen Aussagen gemacht werden.
Vorvertragliche Anzeigepflicht: Ein häufiger Streitpunkt
Insbesondere wenn Ihre BU-Versicherung jünger als 10 Jahre ist, wird der Versicherer sorgfältig überprüfen, ob Sie bei Vertragsabschluss alle relevanten Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand und anderen wichtigen Aspekten vollständig und wahrheitsgemäß angegeben haben. Dabei gehen Versicherer sehr gründlich vor und berücksichtigen auch frühere Arztbesuche oder Diagnosen.
Näheres zum Thema „Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ finden Sie hier.
Mit über 1.500 bearbeiteten Fällen und mehr als zehn Jahren Erfahrung als Leistungsregulierer und Prozessbetreuer bei BU-Versicherern kenne ich die Gegenseite genau und helfe Ihnen, diese Vorgaben rechtssicher zu erfüllen und mögliche Komplikationen frühzeitig zu erkennen.
Die Anforderung von Berichten bei den behandelnden Ärzten
Sobald alle Angaben vollständig und widerspruchsfrei sind und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird der Versicherer in den meisten Fällen Anfragen an Ihre behandelnden Ärzte richten. Dieser Schritt dient dazu, die gemachten Angaben zu verifizieren und ein umfassendes Bild Ihrer gesundheitlichen Situation zu erhalten. Allerdings ist auch hierbei Vorsicht geboten, da die Antworten der Ärzte Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers haben können. Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, welche Informationen über Sie weitergegeben werden und wie diese Ihre Ansprüche beeinflussen könnten.
Schweigepflichtentbindung: Was Sie beachten sollten
Versicherer fordern für die Einholung der ärztlichen Berichte und Unterlagen in der Regel eine „Schweigepflichtentbindung“, damit sie Informationen von Ärzten oder anderen Stellen einholen können. Es ist jedoch sinnvoller, die relevanten medizinischen Daten selbst zu beschaffen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre persönlichen Informationen und können sicherstellen, dass nur die erforderlichen Angaben weitergegeben werden.
Die Begutachtung
Sobald der Berufsunfähigkeitsversicherer die angeforderten Arztberichte vorliegen hat, wird er diese sorgfältig auswerten und möglicherweise auch einem internen Gesellschaftsarzt vorlegen. Leider verlassen sich die Versicherer nicht immer auf die Angaben Ihrer behandelnden Ärzte. Stattdessen beauftragen sie eigene Gutachter, deren Einschätzungen häufig zugunsten der Versicherung ausfallen. Dies ist besonders häufig bei psychischen Erkrankungen (Depressionen, Burn-Out, Angsterkrankungen, etc.) der Fall, bei denen parteiische Gutachten leider nicht selten sind.
Näheres zur Begutachtung und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Wie lange dauert ein Antrag auf Berufsunfähigkeit?
Je genauer der Fragebogen zur Beantragung ausgefüllt wurde und je besser die Auswahl der eingereichten medizinischen Unterlagen ist, desto schneller dürfte die Beantragung der BU-Leistung gehen.
Die Dauer der Prüfung durch die Versicherung hängt jedoch auch von mehreren Faktoren ab, darunter die Komplexität des Einzelfalls, sowie der Umfang der benötigten Prüfungen. Wenn beispielsweise umfangreiche medizinische Gutachten erforderlich sind oder zusätzliche Informationen von Dritten eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern. Daher ist es wichtig, dem Versicherer alle relevanten Informationen bereits von Anfang an zur Verfügung zu stellen, um den Prozess so effizient wie möglich zu gestalten.
Die Entscheidung des Versicherers über Ihre BU-Ansprüche
Spätestens wenn alle ärztlichen Berichte vorliegen und auch ein vom Versicherer eventuell beauftragtes Gutachten vorliegt, wird der BU-Versicherer über Ihre Leistungsansprüche entscheiden und Ihnen diese Entscheidung schriftlich mitteilen. Bei 93 % der Antragsverfahren, die ich betreut habe, wurde die BU-Rente von den Versicherern bewilligt.
Falls Ihre Ansprüche auf die BU-Rente jedoch abgelehnt werden sollten, finden Sie hier weitere Informationen darüber, wie wir gegen eine solche Ablehnung vorgehen können.