Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
Nach Einreichung Ihres Leistungsantrags prüft der Versicherer, ob Sie Ihre vorvertragliche Anzeigepflicht korrekt erfüllt haben. Dies ist besonders bei Verträgen relevant, die jünger als zehn Jahre sind. Eine fehlerhafte oder unvollständige Angabe Ihres Gesundheitszustands beim Vertragsabschluss kann schwerwiegende Folgen haben, und in bis zu 30 % der Fälle lehnen Versicherer Anträge genau aus diesem Grund ab.
Das sollten Sie wissen
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Sie verpflichtet, alle relevanten Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand offenzulegen. Dies umfasst auch frühere Krankheiten oder Beschwerden, die möglicherweise schon länger zurückliegen. Der Versicherer wird diese Angaben im Leistungsfall genau überprüfen und mit den Informationen aus Ihren ärztlichen Unterlagen abgleichen. Selbst kleine Unstimmigkeiten oder vergessene Arztbesuche können dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag rückwirkend kündigt oder den Antrag auf Leistungen ablehnt.
Wie prüfen Versicherer Ihre Angaben?
Um mögliche Unstimmigkeiten aufzudecken, holen Versicherer häufig Informationen von Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und anderen medizinischen Einrichtungen ein. Dabei suchen sie gezielt nach Erkrankungen oder Behandlungen, die beim Vertragsabschluss nicht erwähnt wurden. Sogar versehentlich falsch abgerechnete Behandlungen oder vergessene Arztbesuche können als Grund für einen Vertragsrücktritt oder eine Anfechtung dienen. Diese Vorgehensweise zeigt, wie wichtig es ist, Ihre Angaben von Anfang an vollständig und präzise zu machen.
Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer – Was tun?
Sollte der Versicherer bereits einen Rücktritt oder eine Anfechtung Ihres Vertrags erklärt haben, bedeutet das nicht zwangsläufig das Ende Ihres Versicherungsschutzes. Ich prüfe für Sie, ob diese Maßnahmen rechtlich gerechtfertigt sind. Oftmals lässt sich eine Anfechtung oder ein Rücktritt abwehren, insbesondere wenn der Versicherer vor Vertragsabschluss nicht ausreichend nachgefragt hat. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Versicherer verpflichtet ist, bei unklaren oder fehlenden Angaben vor Vertragsabschluss nachzufragen. Diese Rechtsprechung kann in vielen Fällen zu Ihren Gunsten genutzt werden.
Professionelle Unterstützung ist entscheidend
Die Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht erfordert ein fundiertes rechtliches Verständnis und eine genaue Kenntnis der relevanten Rechtsprechung. Ich helfe Ihnen dabei, unberechtigte Anfechtungen oder Rücktritte abzuwehren und setze mich dafür ein, dass Sie den Versicherungsschutz erhalten, auf den Sie Anspruch haben.