Berücksichtigung von Zulagen bei Verweisung

Berücksichtigung von Zulagen bei Verweisung


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Bei einer Beurteilung der Vergleichbarkeit der Vergütung sind Zulagen zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig und verlässlich gezahlt werden und damit die Einkommenssituation und somit auch die Lebensstellung prägen.

OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 22.10.2018 – I-24 U 4/18