Leistungseinstellung aufgrund Gutachten
![posts-1 posts-1](https://kanzlei-deisser.de/wp-content/uploads/2020/04/posts-1.jpg)
16. Februar 2022
Will ein Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einstellen, so muss er dem Versicherungsnehmer dieses Gutachten grundsätzlich vollständig und ungeschwärzt übermitteln.
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 – 20 U 96/17