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Leistungseinstellung aufgrund Gutachten

Will ein Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einstellen, so muss er dem Versicherungsnehmer dieses Gutachten grundsätzlich vollständig und ungeschwärzt übermitteln.

OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 – 20 U 96/17

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