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Keine Bindung des BU-Versicherers an von ihm eingeholte Gutachten

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer ist bei seiner Leistungsentscheidung nicht an das Ergebnis eines von ihm eingeholten Privatgutachtens, welches eine BU bestätigt, gebunden.

OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.08.2023 – 8 U 344/23

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