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Einkommensvergleich bei Verweisung

Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichs-zeitpunkt fortzuschreiben.

BGH, Urteil vom 26.06.2019 – IV ZR 19/18

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