Einkommensvergleich bei Verweisung
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6. Mai 2020
Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichs-zeitpunkt fortzuschreiben.
BGH, Urteil vom 26.06.2019 – IV ZR 19/18