Vergleich des Brutto- oder Nettoeinkommens bei Verweisung

Vergleich des Brutto- oder Nettoeinkommens bei Verweisung


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Welche Vergleichsmethode dem Maßstab der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse am besten gerecht wird (Netto- oder Bruttovergleich), entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

BGH, Urteil vom 08.02.2012 – IV ZR 287/10