Ursache vom Beschwerden nicht entscheidungserheblich für BU

6. Mai 2020
In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, ob die beklagten Beschwerden tatsächlich bestehen und wie sie sich funktionell auswirken, nicht aber, worauf sie ursächlich zurückzuführen sind.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.05.2010 – 5 U 91/08-10