Ursache vom Beschwerden nicht entscheidungserheblich für BU

Ursache vom Beschwerden nicht entscheidungserheblich für BU


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In der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es darauf an, ob die beklagten Beschwerden tatsächlich bestehen und wie sie sich funktionell auswirken, nicht aber, worauf sie ursächlich zurückzuführen sind.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.05.2010 – 5 U 91/08-10