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Verdienstverlust bei Verweisung auf eine andere Tätigkeit

Ausgehend von einem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen in Höhe von € 2.5448,86 vor Eintritt des Versicherungsfalles ist eine Einkommensminderung von 21.53% im Verweisungsberuf nicht mehr hinnehmbar.

OLG München, Urteil vom 22.10.2010 – 25 U 5827/07

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