Verweisung

Verweisung


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Eine pauschale Verweisung auf zum Beispiel die Tätigkeit einer „Bürohilfskraft“ nach Vergütungsgruppe IX BAT genügt den Anforderungen an eine konkrete Verweisung nicht. Überdies hat das Landessozialgericht nicht beachtet, dass die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts für die Prüfung einer „Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen“ keinen abschließenden Fallkatalog aufgestellt hat.

SG Berlin – S 4 RA 1843/98 – LSG Berlin – L 4 RA 64/03 – B 13 R 63/06 R –