ARBEITSUNFÄHIGKEIT EINES RECHTSANWALTS

ARBEITSUNFÄHIGKEIT EINES RECHTSANWALTS


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Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts ist gegeben, wenn diesem die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten fehlt.

BGH, Urteil vom 3. April 2013 – IV ZR 239/11