ARBEITSUNFÄHIGKEIT AUFGRUND VON MOBBING

ARBEITSUNFÄHIGKEIT AUFGRUND VON MOBBING


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Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann.

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Mobbing