KOMPETENZ: ERWERBSMINDERUNGSRENTE

KOMPETENZ: ERWERBSMINDERUNGSRENTE


Streitigkeiten auf dem Gebiet der privaten Krankenversicherung drehen sich überwiegend um folgende Themen:

1. VORLIEGEN EINER MEDIZINISCH NOTWENDIGEN HEILBEHANDLUNG

Leistungen aus der privaten Krankenversicherung werden nur erbracht, wenn die Heilbehandlung medizinisch notwendig ist. Zu diesem Fragenkomplex existiert eine umfangreiche Rechtsprechung. Die Frage der medizinischen Notwendigkeit ist im Streitfall durch einen objektiven Dritten, meist durch einen vom Gericht bestellten Sachverständigen zu klären. Bei einer stationären Heilbehandlung ist erforderlich, dass eine Heilung oder Linderung durch eine ambulante Behandlungsform nicht in gleicher Weise möglich ist.

2. AUFENTHALT IN EINER SOGENANNTEN „GEMISCHTEN KRANKENANSTALT“

Bei einem stationären Aufenthalte in einer sogenannten „gemischten Krankenanstalt“ ist für die tariflichen Leistungen die vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers erforderlich. Oft kommt es jedoch vor, dass Versicherte zum Beispiel aufgrund von Empfehlungen in eine solche Klink gehen und erst nachher Leistungen bei der privaten Krankenversicherung geltend machen, die vom Versicherer dann abgelehnt werden.

3. ÜBERMASSBEHANDLUNG

Übersteigt eine Heilbehandlung oder eine sonstige Maßnahme das medizinisch notwendige Maß (Übermaßbehandlung), so kann der Versicherer seine Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabsetzen. Hier trifft den Versicherer die Beweislast, dass die jeweilige Maßnahme nicht medizinisch notwendig, sondern Übermaß war.

4. EINSTELLEN DER LEISTUNGEN AUS DER KRANKENTAGEGELDVERSICHERUNG WEGEN BERUFSUNFÄHIGKEIT

Mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet das Versicherungsverhältnis der Krankentagegeldversicherung. Für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit ist jedoch der Versicherer beweisbelastet.

5. VERLETZUNG DER VORVERTRAGLICHEN ANZEIGEPFLICHT

Besonders schwerwiegende Konsequenzen hat es, wenn der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktritt, den Vertrag kündigt oder gar eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ausspricht. Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz und werden voraussichtlich auch bei einer anderen Gesellschaft keine neue Krankenversicherung mehr bekommen.

Eine kompetente Vertretung gegenüber den Versicherern erhöht Ihre Chancen, dass Ihre Leistungen bewilligt werden. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollte diese Versicherung zumindest teilweise die Anwaltskosten, bzw. die im Klagefall anfallenden Prozesskosten tragen. Ich übernehme gern für Sie die Kostendeckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer.

In einer für Sie schwierigen Situation lasse ich Sie nicht allein. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!