KOMPETENZ: ERWERBSMINDERUNGSRENTE

KOMPETENZ: ERWERBSMINDERUNGSRENTE


Haben Sie bei der Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung, bzw. Berufsunfähigkeit beantragt und einen ablehnenden Bescheid erhalten? Meine Erfahrungen zeigen, dass diese Anträge trotz erheblicher Bearbeitungsdauer oft zu Unrecht abgelehnt werden.

Häufig wird die Ablehnung damit begründet, dass die medizinischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Antragsteller werden jedoch oft nicht richtig medizinisch untersucht und beurteilt.

Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens besteht die Möglichkeit dies nachzuholen. Der Widerspruch muss jedoch fristgemäß, d.h. binnen eines Monats nach Bekanntgabe des ablehnenden Bescheids, eingelegt werden. Falls Sie eine anwaltliche Vertretung im Widerspruchsverfahren wünschen, so wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Fristablauf an mich. In manchen Fällen reicht dann schon die detaillierte ärztliche Stellungnahme eines Facharztes aus, um Ihre Anspruchsvoraussetzungen nachzuweisen.

Im Falle eines ablehnenden Widerspruchsbescheids kann ich für Sie Klage vor dem Sozialgericht erheben.

Insbesondere hier besteht die Möglichkeit, ein neutrales medizinisches Gutachten zu beantragen und sogar selbst einen geeigneten Gutachter zu benennen. Für das Klageverfahren fallen für Sie keine Gerichtskosten an.

Eine kompetente Vertretung im Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren erhöht Ihre Chancen, dass der ablehnende Bescheid aufgehoben und Ihnen die Rente bewilligt wird. In einer so existenziellen Frage ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollte die Versicherung zumindest teilweise die Kosten des Gerichtsverfahrens übernehmen. Ich übernehme gern für Sie die Kostendeckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer.

In einer für Sie schwierigen Situation lasse ich Sie nicht allein. Ich helfe Ihnen, Ihren Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durchzusetzen!