Die Begutachtung

Die Begutachtung


Wenn der Versicherer Ihnen keine Verletzung der Anzeigepflicht nachweisen konnte, wird er prüfen, ob Sie berufsunfähig im Sinne der geltenden vertraglichen Bedingungen sind.

Hierfür muss vor allem Ihre gesundheitliche Situation abgeklärt werden. Nur selten verlassen sich die Versicherungen hierbei auf die Angaben und Einschätzungen der behandelnden Ärzte.

In den meisten Fällen wird der Versicherer Sie zu Gutachtern schicken, welche vom Versicherer beauftragt und bezahlt werden. Dies ist nach meinen Erfahrungen insbesondere bei psychischen Erkrankungen der Fall, welche in den letzten Jahren stark zugenommen haben.

Es ist unter dem wirtschaftlichen Aspekt nachvollziehbar, wenn immer mehr Ärzte gern lukrative Gutachten erstellen. Diese Mediziner werden teilweise durch die Versicherer geschult. Mit einem entsprechenden Titel versehen, werden Gutachterinstitute eröffnet, die vor allem Gutachten für die Versicherungsbranche erstellen.

Nach meiner Erfahrung handelt es sich bei einer Vielzahl dieser Gutachten um reine Parteigutachten, die eine objektive und neutrale Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Situation vermissen lassen.

Es ist daher sinnvoll, bereits während des Antragsverfahrens auf die Auswahl des „richtigen“ Gutachters hinzuwirken. Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass beispielsweise viele Unikliniken fachlich gute und neutrale Gutachten erstellen.

Wenn Sie nach der „Meinung“ des von der Versicherung bezahlten Gutachters nicht berufsunfähig sind, wird Ihre Versicherung die Leistungen aufgrund dieses Gutachtens voraussichtlich ohne weitergehende Prüfung ablehnen.

Aufgrund meiner über 20 jährigen Erfahrungen im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich mich bereits mit hunderten von medizinischen Gutachten auseinandergesetzt und kann die Schwachstellen und Widersprüchlichkeiten der Gutachten erkennen und gegenüber dem Versicherer für Sie geltend machen.

Insbesondere wenn dann noch ein neutrales Gutachten vorgelegt werden kann, gelingt es oftmals bereits außergerichtlich eine Einigung mit der Versicherung zu erzielen.

Ich helfe Ihnen gern, einen für Ihr Krankheitsbild geeigneten Gutachter zu finden.