Arbeitsunfähigkeit i.S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 MB/KT 2009 entfällt nicht, wenn der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben. BGH, Urteil vom 3. April 2013 – IV ZR 239/11

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Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 1 (3) MB/KT 94 liegt auch dann vor, wenn sich der Versicherte an seinem Arbeitsplatz einer tatsächlichen oder von ihm als solcher empfundenen Mobbingsituation ausgesetzt sieht, hierdurch psychisch oder physisch erkrankt und infolgedessen seinem bisher ausgeübten Beruf in seiner konkreten Ausprägung nicht nachgehen kann. Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Mobbing

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In der Krankentagegeldversicherung ist Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann der Versicherer den Versicherten nicht darauf verweisen, unter Kapitaleinsatz eine Weiterführung seiner bisherigen Tätigkeit unter geänderten Bedingungen zu ermöglichen. BGH, Urteil vom 20.05.2009 – IV ZR 274/06

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Die Kosten einer Lasik-Operation können in einer unter Geltung der MB/KK genommenen Krankenversicherung erstattungsfähig sein. Das Gericht bejahte bei Kurzsichtigkeit das Vorliegen einer Krankheit und auch die medizinische Notwendigkeit der Lasik-OP, da sie geeignet war, die bestehende Kurzsichtigkeit zu heilen. LG Dortmund, Urteil vom 05.10.2006 – 2 S 17/05

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