Bei einer Beurteilung der Vergleichbarkeit der Vergütung sind Zulagen zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig und verlässlich gezahlt werden und damit die Einkommenssituation und somit auch die Lebensstellung prägen. OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 22.10.2018 – I-24 U 4/18

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Will ein Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einstellen, so muss er dem Versicherungsnehmer dieses Gutachten grundsätzlich vollständig und ungeschwärzt übermitteln. OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 – 20 U 96/17

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Bei dem für die Verweisbarkeit des Versicherten auf eine andere berufliche Tätigkeit gebotenen Einkommensvergleich ist das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen grundsätzlich nicht auf den Vergleichs-zeitpunkt fortzuschreiben. BGH, Urteil vom 26.06.2019 – IV ZR 19/18

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Für die Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht nur auf den Zeitanteil einer einzelnen Tätigkeit abgestellt werden, die der Versicherungsnehmer nicht mehr ausüben kann, wenn diese untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs ist. BGH, Urteil vom 19.07.2017 – IV ZR 535/15

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§ 213 VVG steht der Zulässigkeit so genannter allgemeiner Schweigepflichtentbindungen nicht entgegen. Der Versicherer darf im Rahmen seiner Leistungsprüfung dem Versicherten die Erteilung einer solchen Erklärung aber regelmäßig nicht abverlangen. Auch nach Inkrafttreten des § 213 VVG ist in Fällen der Datenerhebung ohne ausreichende Rechtsgrundlage, insbesondere bei Nichtbeachtung derVorgaben des §213 Abs. 2 Satz2, Abs.…

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War der Versicherte sechs Monate ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande, seinen Beruf oder eine zumutbare Verweisungstätigkeit auszuüben und wird deshalb nach § 2 Absatz 2 BUZ die Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit unwiderleglich vermutet, so ist der Versicherer nach § 5 BUZ verpflichtet, seine Leistungen anzuerkennen. Unterläst der Versicherer diese Erklärung, ist der so zu behandeln, als…

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Bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn Gesundheitsbeeinträchtigungen eine Fortsetzung der Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen. Letzteres kann nicht nur dann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist, sondern kommt auch in Betracht, wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung…

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Erziehungsurlaub und Arbeitslosigkeit stellen grundsätzlich keine bewusste Aufgabe der beruflichen Tätigkeit im Sinne der Vertragsbedingungen dar. Auf die vor dem Erziehungsurlaub ausgeübte Tätigkeit ist nur dann nicht mehr abzustellen, wenn die Versicherte ihre berufliche Tätigkeit bewusst zugunsten einer dauernden Tätigkeit als Hausfrau aufgegeben hat oder aber die Zeitspanne zwischen der Beendigung der früheren Tätigkeit und…

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