Erfolgsmeldungen aus dem Jahr 2023

17.04.2023:
Die Bayern-Versicherung Lebensversicherung AG hat die Leistungsansprüche meiner Mandantin wegen Berufsunfähigkeit zu 100% rückwirkend anerkannt. Eine Begutachtung konnte durch ausführliche Berichte der behandelnden Ärzte vermieden werden.
23.03.2023:
Die Swiss Life, NfD hat die Leistungsansprüche meiner Mandantin rückwirkend zum Beginn der Berufsunfähigkeit zu 100% anerkannt. Ich habe die Mandantin im Antragsverfahren vertreten.
01.03.2023:
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hat die Leistungsansprüche meiner Mandantin rückwirkend zum Beginn der Berufsunfähigkeit zu 100% anerkannt. Eine ursprüngflich vom Versicherer beabsichtigte Begtachtung konnte im Antragsverfahren vermieden werden.
24.02.2023:
Das Landgericht Landshut hat die Allianz Lebensversicherungs-AG zur Weiterzahlung von BU-Leistungen verurteilt. Die Allianz Lebensversicherungs-AG hatte die Berufsunfähigkeitsleistungen meines Mandanten im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens eingestellt.
23.02.2023:
Die Volkswohl Bund Lebensversicherung a. G. hat die Leistungsansprüche meines Mandanten rückwirkend zu 100% anerkannt. Ich habe den Mandanten im Antragsverfahren auf Berufsunfähigkeitsleistungen vertreten.
26.01.2023:
Die Nürnberger Lebensversicherung AG hat die Leistungsansprüche meines Mandanten im Nachprüfungsverfahren (Berufsunfähigkeit) weiter anerkannt.
18.01.2023:
Das Landgericht Augsburg hat die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG zur rückwirkenden Zahlung von BU-Leistungen verurteilt. Meine Mandantin hatte sich aufgrund einer Ablehnung des Versicherers an mich geandt.
03.01.2023:
Das Berufungsurteil des OLG Karlsruhe gegen den DEBEKA Lebensversicherungsverein a. G. ist nun rechtskraftig. Das OLG Karlsruhe hat die Berufung des DEBEKA Lebensversicherungsverein a. G. zurückgeweisen und mein Mandant erhält nun die ihm nach dem erstinstanzlichen Urteil zustehenden BU-Leistungen.