Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit


Wurde Ihr Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente von Ihrer Versicherung abgelehnt? Unsere Erfahrungen zeigen, dass diese Ablehnungen oft zu Unrecht erfolgen und rechtlich nicht haltbar sind.

Häufig werden die Leistungen von den Versicherern mit der Begründung abgelehnt, dass bereits beim Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben hinsichtlich Ihres Gesundheitszustandes gemacht wurden. Der Versicherer spricht dann einen Rücktritt vom Vertrag aus oder erklärt schlimmstenfalls die Anfechtung des ganzen Vertrags. In beiden Fällen verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz und werden voraussichtlich aufgrund Ihrer derzeitigen Erkrankung keine neue Berufsunfähigkeitsversicherung mehr bekommen. Trotzdem erhalten Sie die bisher eingezahlten Beiträge in den meisten Fällen nicht zurück.

Oft behauptet die Versicherung auch, dass Sie trotz Ihrer Erkrankung Ihren Beruf weiterhin zu über 50% ausüben können. Oder schlimmstenfalls werden Sie – falls eine Verweisungsklausel vertraglich nicht ausgeschlossen wurde – auf eine andere berufliche Tätigkeit verwiesen. Ob Sie in dieser Tätigkeit auch einen Arbeitsplatz finden ist für den Versicherer unerheblich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen zum Schutz der finanziellen Existenz überhaupt. Spätestens dann, wenn die klare Absage der Versicherung vorliegt, ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Hier ist ein Rechtsanwalt gefragt, der neben fundierten Kenntnissen über die umfangreiche Rechtsprechung auf diesem Gebiet auch über medizinische und berufskundliche Kenntnisse verfügt. Nur so ist eine kompetente Beratung und Vertretung gewährleistet.

Herr Rechtsanwalt Deisser war selbst über zehn Jahre bei Versicherungsunternehmen schwerpunktmäßig im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung tätig und ist daher sowohl mit der Regulierungspraxis als auch der Prozesstaktik der Versicherer bestens vertraut. Von der IHK Bonn wurde er als Fachmann für BUZ-Leistungsregulierung zertifiziert.

Eine kompetente Vertretung gegenüber den Versicherern erhöht Ihre Chancen, dass Ihre Rente bewilligt wird. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollte diese Versicherung zumindest teilweise die Anwaltskosten, bzw. die im Klagefall anfallenden Prozesskosten tragen. Wir übernehmen gern für Sie die Kostendeckungsanfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer. Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und die Prozesskosten nicht selbst aufbringen können, besteht die Möglichkeit, dass wir für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden dann die Kosten Ihres Anwalts und die Gerichtskosten aus der Staatskasse beglichen.

In einer für Sie schwierigen Situation lassen wir Sie nicht allein. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen!