Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit – wertende Gesamtbetrachtung

Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit – wertende Gesamtbetrachtung


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Ist der Versicherungsnehmer wegen einer somatoformen Schmerzstörung nur noch imstande, etwa drei von acht Stunden täglich mit Pausen und Unterbrechungen tätig zu sein, kann bei der erforderlichen wertenden Gesamtbetrachtung insbesondere wegen der Bedeutung der Möglichkeit zu kontinuierlicher Leistungserbringung als Grad der Berufsunfähigkeit im Ergebnis ein deutlich höherer Anteil als derjenigen von rechnerischen fünf Achteln angenommen werden.

OLG Koblenz, Urteil vom 27.03.2009 – 10 U 1367/07