ARBEITSUNFÄHIGKEIT EINES RECHTSANWALTS

6. Mai 2020
Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts ist gegeben, wenn diesem die Fähigkeit zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten fehlt.
BGH, Urteil vom 3. April 2013 – IV ZR 239/11