ANERKENNUNG DES BURNOUT-SYNDROMS IM SINNE DES VERSICHERUNGSRECHTS (06/2007)

ANERKENNUNG DES BURNOUT-SYNDROMS IM SINNE DES VERSICHERUNGSRECHTS (06/2007)


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Zum ersten Mal hat ein Gericht das Burnout-Syndrom als Grund für eine Berufsunfähigkeit anerkannt, so dass die Versicherung zahlen muss. Psychische Krankheiten sind immer häufiger Grund für eine Berufsunfähigkeit. Doch weil sie nur schwer eindeutig zu diagnostizieren sind, weigern sich viele Versicherer zu zahlen. Das gilt vor allem in Fällen des Burnout-Syndroms. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat jetzt einen Präzedenzfall geschaffen und diese Krankheit im Sinne des Versicherungsrechts anerkannt.

LG München 25 O 19798/03