Bei einer Beurteilung der Vergleichbarkeit der Vergütung sind Zulagen zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig und verlässlich gezahlt werden und damit die Einkommenssituation und somit auch die Lebensstellung prägen. OLG Düsseldorf, Hinweisbeschluss vom 22.10.2018 – I-24 U 4/18

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Will ein Berufsunfähigkeitsversicherer seine Leistungen aufgrund eines ärztlichen Gutachtens einstellen, so muss er dem Versicherungsnehmer dieses Gutachten grundsätzlich vollständig und ungeschwärzt übermitteln. OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 27.09.2017 – 20 U 96/17

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